31. August 2018
Nach § 30 b SOG können Vollzugskräfte der Hamburger Polizei für den Bund oder für andere Bundesländer tätig werden und in besonders geregelten Situationen auch Amtshandlungen für die Gebietskörperschaft vornehmen, die zuvor um Unterstützung gebeten hat. Für die Inanspruchnahme der Vollzugskräfte muss die jeweils begünstigte Gebietskörperschaft die Kosten tragen. Zuletzt […]