Drucksache:
21/14018 |
Datum:
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Urheber:
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Wie der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 15. August 2017 (Drs. 21/10102) berichtet hat, hatte die Hamburger Polizei auch nach dem Pilotversuch Schulterkameras („Bodycams“) insbesondere im Bereich der Reeperbahn eingesetzt, um deeskalierend auf potenzielle Störer und unbeteiligte Dritte zu wirken und Straftaten aufzeichnen zu können. Nach dem Pilotversuch sollte ein Einsatzkonzept bis Ende 2017 erstellt sein, um den weiteren Einsatz der Bodycams zu planen.