Drucksache: 21/13988 |
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20,3 Millionen Euro hat der Senat nach eigenen Angaben im Jahr 2017 für die Integra- tion von Flüchtlingen ausgegeben. Tendenz steigend. Die Liste (Drs. 21/11471) der verschiedenen geförderten Projekte ist lang und bei nicht jedem erschließt sich sofort, mit welcher Maßnahme welches Integrationsziel erreicht werden soll. Auch wurde zumindest der Bürgerschaft nur sehr partiell berichtet, ob die angestrebten Ziele und wie viele Personen überhaupt mit dem Geld erreicht wurden. Doch unabhängig von der an dieser Stelle nicht zu behandelnden Fragen nach Sinn und Effizienz der durch Steuergelder finanzierten Projekte gilt es, dafür Sorge zu tragen, dass die vorhande- nen Angebote auch genutzt werden und ihre Zielgruppe erreichen.
Daher stellt sich die Frage, wie die Flüchtlinge − und übrigens auch bereits länger hier lebende Migranten − überhaupt erfahren, dass es besagte Projekte gibt. Zwar sollte man davon ausgehen, dass zumindest jene, die in Flüchtlingsunterkünften leben, vom Unterkunfts- und Sozialmanagement die notwendigen Informationen erhalten, doch hier dominiert das Prinzip Hoffnung und nicht das Wissen darüber, dass dem so ist.
Noch nebulöser wird es bei der Frage, wie die Flüchtlinge, die bereits in regulären Wohnraum gezogen sind, von den Integrationsprojekten erfahren. Drs. 21/12757 informiert darüber, dass im Jahr 2015 immerhin bereits 1.791 Flüchtlinge in regulären Wohnraum umgezogen sind, im Jahr 2016 waren es 2.655, 2017 weitere 2.798 und bis Ende März 2018 zusätzlich 940 Flüchtlinge. Und das sind nur die Personen, die f & w fördern und wohnen AöR (f & w) in seiner monatlichen Fluktuationsstatistik führt. Von den bisher im Jahr 2018 bis Ende Mai Hamburg zugewiesenen 1.966 Flüchtlin- gen hatten nur 1.232 Personen Unterbringungsbedarf. Im gesamten Jahr 2017 hatten nur 3.332 (2016: 7.708) von 5.408 (2016: 9.448) Personen Unterbringungsbedarf. Wo jeweils die anderen verblieben sind, vermag der Senat nicht zu benennen. Vermutlich im regulären Wohnraum von Verwandten.
In Drs. 21/12757 hat die CDU-Fraktion deshalb nachgefragt, wie all diese über die Stadt verstreut lebenden Flüchtlinge überhaupt erfahren, welche Integrationsprojekte es gibt. Die Antwort des Senats lautete: „Damit möglichst alle Betroffenen den Weg in das Regelsystem und dort die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden, ist es Aufgabe der zuständigen Fachbehörden und der Bezirksämter, Geflüch- tete jeweils themenbezogen über Integrationsangebote vor Ort zu informieren.“ Dies erfolgt über Integrationsfachkräfte, wenn die Flüchtlinge sich an den Bezirk wenden oder einige der wenigen „sozialräumlichen Veranstaltungen“ besuchen oder über Fly- er, Broschüren und auf zahlreichen Internetseiten.
Doch schon für einen Menschen, der der deutschen Sprache mächtig ist und der die Strukturen der Hamburger Verwaltung und Einrichtungen kennt, ist es nicht immer einfach, den richtigen Ansprechpartner beziehungsweise Verantwortlichen zu finden. Für Menschen, die Probleme mit der deutschen Sprache haben und/oder auch den Aufbau der Verwaltung nicht kennen, dürfte es noch viel schwieriger sein, Information über das Vorhandensein der Angebote zu erlangen.

Daher ist es geboten, Mittel und Wege zu finden, die Flüchtlinge auch zu erreichen. Da heutzutage fast jeder in der Lage ist, eine App zu installieren oder an eine zentrale Internet-Plattform zu gelangen – von der Grundidee jener ähnlich, die infolge des CDU-Antrages zur Vermittlung von Flüchtlingspatenschaften (Drs. 21/6724) hoffentlich bald online geht –, dürfte die Schaffung eines solchen Informationskanals der sinn- vollste Weg sein.