25. Mai 2018
In Drs. 21/9714 heißt es, dass der Bauvorbescheid vom zuständigen Bezirksamt im Juni 2017 erteilt wurde. Zudem wurde daraufhin gewiesen, dass mit Bauantragstellung die Unbedenklichkeit der artenschutzrechtlichen Belange nachgewiesen werden müsse und ein entsprechendes Gutachten bereits beauftragt worden sei, das allerdings laut Drs. 21/10650 Ende 2017 vorliegen sollte. Drs. 21/11724 […]