21. Oktober 2020
Sachverhalt: Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dienen vorrangig der Gesundheit und der Erholung der Bevölkerung (vergleiche Hamburgisches Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen). Darüber hinaus haben die öffentlichen Grünanlagen zahlreiche weitere Funktionen. Sie sind zum Beispiel Rückzugsraum für die städtische Fauna, ein Kulturgut im Sinne des Denkmalschutzgesetzes oder der städtebaulich-freiraumplanerischen Gestaltung, klimatischer […]

