Drucksache: 21/19097 |
Datum: |
Typ: |


Bürgerschaft und Senat setzen sich seit vielen Jahren engagiert für die Rechte und die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LSBTI) ein. Dazu gehörte unter anderem das 1999 von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz über die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften (Drs. 16/2297), die soge- nannte Hamburger Ehe. 2007 wurde in der Bürgerschaft das Gesetz zur Anpassung des Hamburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes beschlossen (Drs. 18/5321). Zu Beginn der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft wurde die Entwicklung eines Aktionsplans zur Akzeptanz und Anerkennung der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt vereinbart, dessen erster Entwurf bereits in der 20. Legislaturperiode erfolgte. Für die Erarbeitung des Aktionsplans wurde durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) ein umfangreicher Beteiligungsprozess, den auch viele Akteure der LSBTI-Community eng begleitet haben, initiiert. Im Januar 2017 erfolgte dann die Präsentation des vom Senat beschlossenen Aktionsplans, der elf Handlungsfelder mit 90 Einzelmaßnahmen umfasst (Drs. 21/7485). Dieser Plan wird auch in Zukunft weiterentwickelt. Da sich die Freie und Hansestadt Hamburg seit jeher als weltoffene, liberale und tolerante Stadt versteht, erfolgte im Juli 2016 der Beitritt zum internationalen Rainbow-City-Netzwerk, dem zum Beispiel auch Wien, Amsterdam, Madrid, Berlin und München angehören. Die Partnerstädte, somit auch Hamburg, verpflichten sich im Rahmen dieses Netz- werks, sich für eine aktive LSBTI-Gleichstellungspolitik zu engagieren und LSBTI-

______________________________________