Drucksache: 21/18044 |
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Das Sonderprogramm „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ wurde im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 zur Deckung der stark steigenden Bedarfe an öffentlich-rechtlichen Unterbringungsmöglichkeiten gestartet. Das ursprüngliche Senatskon- zept (Drs. 21/1838) setzte dabei auf Quartiere mit bis zu 800 Wohnungen und einer sehr engen Belegung. Ziel war es, mindestens 4 000 Flüchtlingsplätze pro Bezirk zu schaffen, die nach 15 Jahren entweder als öffentlich geförderte oder im Einzelfall auch als frei finanzierte Wohnungen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden sollten. Potenzielle Investoren sollten gemäß Ausgangsdrucksache von der Stadtentwicklungsbehörde gezielt angesprochen werden. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass die Planungen des Senats in diesem Umfang nicht umsetzbar waren. Spätestens nach dem Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ stand fest, dass es zu einer grundlegenden Änderung der Ausgangslage kommen würde. Es war schon zu dieser Zeit klar absehbar, dass vielfach kleinere Standorte und kürzere Laufzeiten für die öffentlichrechtlichen Unterbringungen realisiert werden würden.