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Erhalt des Baumbestands auf öffentlichem Grund

24. April 2019

Erhalt des Baumbestands auf öffentlichem Grund

Drucksache: 21/16974 |
Datum: 24. Apr. 2019 |
Typ:
Antrag
|
Urheber:
Birgit Stöver (CDU), Dennis Thering (CDU), Karl-Heinz Warnholz (CDU), Stephan Gamm (CDU), Thomas Kreuzmann (CDU)

Hier können Sie die Drucksache einsehen:
  • Erhalt des Baumbestands auf öffentlichem Grund

Die Stadt Hamburg zeichnet sich durch eine große Zahl an Bäumen aus und wird daher häufig auch als grüne Stadt bezeichnet. Zu dieser großen Anzahl zählen unter anderem die Straßen- und Parkbäume. Diese bieten in einem urbanen Umfeld Lebensraum für Tiere und andere Pflanzen. Sie produzieren Sauerstoff, reinigen die Luft und binden zudem Kohlendioxid und Feinstaub. Bäume wirken gegen Wind, Lärm und Erosion. Trotzdem ist es aus vielfältigen Gründen stellenweise nötig, Bäume zu fällen. Daraus ergeben sich allerdings ökologische Probleme, insbesondere wenn nicht im notwendigen Verhältnis der Baumbestand ergänzt wird. Bereits im Jahre 1948 wurde in Hamburg die erste Baumschutzsatzung erlassen, diese gilt leider nur für Bäume auf privatem Grund, für Straßenbäume und Bäume in öffentlichen Parkanlagen gilt sie nicht. Somit kommt es im öffentlichen Raum durch zu geringe Nachpflanzungen zu einem immer größer werdenden Verlust an Grünvolumen. Der Verlust an Grünvolumen ist umso größer, da nachgepflanzte Bäume nicht einfach zahlenmä- ßig erfasst werden können und ihre ökologischen Eigenschaften nicht immer ausreichend sind, um den entstandenen Volumenverlust vollständig zu kompensieren……..

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