Drucksache: 22/3050 |
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Grundsätzlich ist das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen im Baugesetzbuch geregelt.
Ein Bebauungsplanverfahren beginnt in der Regel formlos mit einem Planungsanstoß.
Soll ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden, so wird hierzu ein Beschluss durch die Bezirksamtsleitung gefasst und veröffentlicht.
Mit der öffentlichen Plandiskussion wird die im § 3 Absatz 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, welche den Betroffenen und interessierten Bürgern die Möglichkeit gibt, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. .…