Sachverhalt:
Mit dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-4041.1) wurde die Polizei gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel in der Amtsstraße am Klettenstieg erfüllt sind oder welche anderen Vorschläge sie machen kann, um die Situation hier im Sinne der Petenten zu verbessern. Den Mitgliedern des Regionalausschusses Rahlstedt wurde daraufhin am 08.12.2021 mit der Drucksache 21-4301 durch das PK382 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, aufgrund des geringen Aufkommens an Fußgängern während der durchgeführten Verkehrszählung im Zeitraum 08.11.-12.11.202, nicht vorliegen.
……. (siehe weiter Drucksachenlink….)