Drucksache: 21-2845 |
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Sachverhalt:

Der Bau der S4 ist nicht nur für die Deutsche Bahn ein großes Projekt. Insbesondere den Bezirk Wandsbek betrifft dieses wichtige Infrastukturvorhaben – positiv wie auch negativ. Für die Bezirkspolitik aller Fraktionen überwiegen die Chancen und positiven Aspekte deutlich, weshalb es von Wandsbek auch immer eine breite Unterstützung für den Neubau der S4 gegeben hat. Der Anschluss an viele weitere Stadtteile im Osten des Bezirks an den schienengebundenen Nahverkehr ermöglicht vielen Tausend Bürgerinnen und Bürgern eine schnelle, autounabhängige Fortbewegung und steigert die Attraktivität enorm. Zugleich bedeutet die lange Bauphase und die damit verbundenen Veränderungen im Umfeld der Strecke durch Grundstücksenteignungen, Haltestelleneinrichtungen und Baumfällungen auch erhebliche Belastungen für die Betroffenen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist deshalb sehr viel Augenmerk darauf gerichtet worden, die Eingriffe auf das Notwendigste zu reduzieren und die Baustelleneinrichtungen und Umleitungsverkehre so zu wählen, dass insbesondere Schulwege, Fußgänger- und Radverkehr möglichst sicher geführt werden können. Leider schildern sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die örtliche Polizei, dass sich die Deutsche Bahn an ihre getroffenen Zusagen und Auflagen nicht hält und auch die Baumfällungen sich nicht auf die einzeln genehmigten Bäume beschränken. Dies gefährdet die Akzeptanz bei Bezirkspolitik und Bevölkerung stark und erschüttert das in die Deutsche Bahn gesetzte Vertrauen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:


Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung fordert die zuständigen Behörden und die Deutsche Bahn auf,

    1. sicherzustellen, dass im Rahmen des Neubaus der S4 alle getroffenen Auflagen, Genehmigungen und Absprachen zu Baumfällungen, Baustelleneinrichtungen und Umleitungsverkehren eingehalten werden.
    2. Den Vorwürfen, im Wandsbeker Gehölz würden andere und weit mehr als die genehmigten Bäume gefällt, nachzugehen
    3. Die von der Deutschen Bahn geleisteten Zahlungen an die zuständige Behörde ausschließlich für Ersatzplanzungen, möglichst ortsnah zu den Standorten der entnommen Straßen- und Gehölzbäume, genutzt werden und
    4. Die Umleitungsstrecken und Baustelleneinrichtungen wie vorgeschrieben und abgestimmt, einzurichten und zu gestalten.

https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013723