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#CoronaHH: Verbot des Außerhausverkaufs von alkoholischen Getränken soll Infektionsschutz erhöhen

31. Juli 2020

#CoronaHH: Verbot des Außerhausverkaufs von alkoholischen Getränken soll Infektionsschutz erhöhen

Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel legen Gebiete fest

 

Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben heute eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten erlassen. Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken durch unter anderem Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist innerhalb des Geltungsbereichs am Freitag, den 31. Juli 2020, Sonnabend, den 1. August 2020 und Sonntag, den 2. August 2020 jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im Bereich der konzessionierten Außengastronomie für den Verzehr an Ort und Stelle.

 

Die Allgemeinverfügungen sowie Karten der betroffenen Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel können unter https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen abgerufen werden.

 

Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern. Erfahrungsgemäß sinkt mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Hintergrund

Die Einsatzkräfte der Polizei Hamburg haben in den letzten Wochen insbesondere an besonders stark frequentierten Orten in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel zunehmend Verstöße gegen das Ansammlungsverbot und die Abstandsregelungen in den Abendstunden sowie zur Nachtzeit festgestellt. Der Erwerb von alkoholischen Getränken an Kiosken bzw. Gaststätten vergrößerte die Anzahl von Menschen an einem Ort zusätzlich. Aufforderungen der Einsatzkräfte, die Abstandsregelungen einzuhalten, führten nicht im gewünschten Umfang zu einer Verhaltensänderung der Besucherinnen und Besucher.

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