Drucksache: 21/18341 |
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Der Familiennachzug der Flüchtlinge ist inzwischen angelaufen. Im Jahr 2018 kamen insgesamt 2 383 Personen (Drs. 21/15706), wobei es sich vor allem um Frauen und Kinder handelte. Dies waren nicht nur Flüchtlingsfamilien, sondern beispielsweise auch 202 Personen aus Indien. Für diejenigen, die im erwerbsfähigen Alter zu uns kommen, muss auch die Integration, und insbesondere die Arbeitsmarktintegration, mitgedacht werden. Für sie ist das Jobcenter offiziell zuständig. Dieses wird allerdings zu selten aufgesucht und ist den speziellen Bedürfnissen der sehr heterogenen Grup- pe im Rahmen der Beratungsmöglichkeiten vielleicht nicht immer vollständig gewach- sen.

Es fängt häufig schon damit an, dass vielen Neu-Kunden die notwendigen Sprach- kenntnisse fehlen, um die in deutscher Sprache verfassten Formulare zu verstehen. Zudem: „Kulturelle Faktoren sind relevant für die Erwerbshäufigkeit (wie zum Beispiel die Herkunftsregion): die Erwerbstätigenquote 2016 von erziehenden Frauen mit Wurzeln in arabischen Ländern betrug 13,8 Prozent, unter erziehenden Frauen mit süd- osteuropäischen Wurzeln 45,1 Prozent (inklusive türkischstämmiger Personen), mit Wurzeln in EU-Ländern 63,7 Prozent (Datenbasis: Deutschland)“, informiert die Drs. 21/17963.