Drucksache: 22/5194 |
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Mit dem dritten Bündnis für das Wohnen in Hamburg wurde eine Einigung mit
den Verbänden der Wohnungswirtschaft erzielt. Einen großen Anteil zur
Sicherung des Bündnisses haben dabei die Bezirke durch die Erstellung der
Bebauungspläne und der Erteilung von Baugenehmigungen. Dem Senat muss
es ein großes Anliegen sein, dass die Gestaltungsfreiheit und der Ermessensspielraum der Bezirksämter und der Bezirksversammlungen im Bereich des
Wohnungsbaues erhalten bleiben.
Für die Schaffung von Wohnraum ist es nach behördlichen Forderungen an
die Bezirke erforderlich, dass die vorhandenen Freiflächen bebaut werden.
Dies führt im Stadtteil Rahlstedt nachweislich zu dicht bebauten Wohngebieten
und einem erhöhten Parkdruck in den Straßen.
Die Aufrechterhaltung des Nachweises des zweiten Rettungsweges in
Bestandsgebäuden der dicht bebauten Wohngebiete im Stadtteil Rahlstedt hat
in der letzten Zeit vermehrt zu Bauanträgen geführt.
Für die Sicherstellung der Rettung von Personen über Rettungsgeräte der
Feuerwehr muss gewährleistet werden, dass die möglichen Feuerwehraufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge freigehalten werden. Dies ist in dicht
bebauten Wohngebieten im Stadtteil Rahlstedt zunehmend wegen zugeparkter Straßen und größeren Bäumen am Straßenrand schwer nachweisbar.
Eine weitere Voraussetzung für Rettung von Personen über Rettungsgeräte
der Feuerwehr im Stadtteil Rahlstedt ist eine schnelle Verfügbarkeit der Einsatzkräfte.
Dies setzt voraus, dass entsprechende Sanierungen und Neuplanungen von
Feuerwehrhäusern und Rettungswachen, unter anderem der Freiwilligen Feuerwehr Rahlstedt, im Stadtteil Rahlstedt zügig und laufend umgesetzt werden