Drucksache: 21/19572 |
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Mit Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 29. Juli 2019 (Drs. 21/17895) und 4. Dezember 2019 (Drs. 21/19241) habe ich den Senat zur Zukunft der leer stehenden Flüchtlingsunterkunft in der Stargarder Straße 62 im Stadtteil Hamburg-Rahlstedt befragt. Die Unterkunft war bis Mitte 2019 dem Zweck „Jugendwohnen für junge Flüchtlinge“ gewidmet und ist laut Antwort des Senats mit Ablauf des 30. Juni 2019 außer Betrieb gesetzt worden und somit bis heute unbewohnt. Das bis dato eingesetzte Personal wurde innerhalb des Landesbetriebs Erziehung und Beratung (LEB) umgesetzt. Laut Antwort des Senats vom 10. Dezember 2019 (Drs. 21/19241) soll künftig Auszubildenden mit Fluchthintergrund Wohnraum in Zweier-Wohngemeinschaften angeboten werden. Hierzu sei am 29. November 2019 ein Mietvertrag zwischen dem LEB und der Firma ab ausblick hamburg gmbh geschlossen, der ab dem 1. Dezember 2019 gelte. Noch 2019 sollten erste Mietverträge mit Auszubildenden geschlossen werden. Bis Anfang Januar 2020 ist jedoch keine Belegung festzustellen.