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Wird der Senat der „Hygieneampel“ von Verbraucherschutzsenatorin Prüfer- Storcks endgültig den Saft abdrehen? Konsequenzen aus dem heutigen Aus der „Hygieneampel“ in NRW für Hamburg

27. März 2018

Wird der Senat der „Hygieneampel“ von Verbraucherschutzsenatorin Prüfer- Storcks endgültig den Saft abdrehen? Konsequenzen aus dem heutigen Aus der „Hygieneampel“ in NRW für Hamburg

Drucksache: 21/12421 |
Datum: 27. Mrz. 2018 |
Typ:
Schriftliche Kleine Anfrage
|
Urheber:
Dennis Thering (CDU)

Hier können Sie die Drucksache einsehen:
  • Wird der Senat der „Hygieneampel“ von Verbraucherschutzsenatorin Prüfer- Storcks endgültig den Saft abdrehen? Konsequenzen aus dem heutigen Aus der „Hygieneampel“ in NRW für Hamburg

In der vergangenen Legislaturperiode hatte Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer- Storcks immer wieder öffentlich die Einführung einer Ampelkennzeichnung für Transparenz der amtlichen Hygienekontrollen in Lebensmittelunternehmen und Gaststätten, kurz “Hygieneampel”, angekündigt. Beispielhaft dafür war die Ankündigung der Senatorin in einem Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ vom 10. Januar 2012, wonach die Hygieneampel 2013 kommen werde. Mittlerweile ist März im Jahr 2018 und die Zeichen für die “Hygieneampel” stehen anscheinend weiterhin auf Rot.

Bereits in Drs. 21/752 vom 19. Juni 2015 wurde mit Verweis auf das auf Seite 93 im Koalitionsvertrag des rot-grünen Senats der jetzigen Legislaturperiode erwähnte Vorhaben, sich sowohl im Bundesrat als auch gegebenenfalls im Zusammenschluss mit anderen Bundesländern für eine einheitliche Regelung zur Hygieneampel einzusetzen, der aktuelle Stand der Sachlage abgefragt. Es wurde auf seinerzeit laufende Anstrengungen des Senats und der zuständigen Behörden verwiesen, die unter anderem auch das Forum der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder (VSMK) nutzen würden, um eine Einführung der Hygieneampel voranzubringen. Jedoch war das Thema der Hygieneampel bei der letztjährigen VSMK nicht mehr auf der Tagesordnung zu finden. Die nächste VSMK findet vom 13. – 15. Juni 2018 in Saarbrücken statt.

Darüber hat der nordrhein-westfälische Landtag heute in zweiter Lesung das sogenannte „Entfesselungspaket I“ der Landesregierung aus CDU und FDP beschlossen. Dies umfasst u.a. die Aufhebung des „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes“ (KTG) der rot-grünen Vorgängerregierung aus dem Vorjahr. Nach den Plänen von SPD und GRÜNEN sollten auf der Basis einer Erprobung in Bielefeld und Duisburg und nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 2020 sämtliche der rund 150.000 Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe in NRW dazu verpflichtet werden, hygienische Kontrollergebnisse plakativ kenntlich zu machen. Bislang ist unklar, welche Schlussfolgerungen der Senat aus dem Aus der Hygieneampel in NRW ziehen wird.

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