Drucksache: 21/19681 |
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Der Verfassungsschutz befindet sich in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite ist er notwendig, um die freie Gesellschaft zu schützen, und benötigt die zu ihrem Schutz erforderlichen Kompetenzen. Auf der anderen Seite soll er seine Arbeit so eingriffsarm wie nur möglich gestalten. Dass er sich dabei geheimdienstlicher Methoden bedient, verschärft dieses Spannungsfeld nur noch und führt in den Augen der Öffentlichkeit teilweise zu einem Legitimationsdefizit. Diesem zu begegnen und die feine Linie zwi- schen Schutz der Allgemeinheit und Schutz der Individualrechte zu beschreiten, ist die Herausforderung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechtes. Dies ist im Entwurf des neuen Verfassungsschutzrechts auch überwiegend gelungen. Die CDU-Fraktion begrüßt die Novelle und die längst überfälligen erweiterten Befugnisse des Verfas- sungsschutzes. Diese Befugnisse sind notwendig, damit der Verfassungsschutz seine Aufgaben besser wahrnehmen und auch die Zusammenarbeit mit freien Trägern von Beratungs- und Präventionsprogrammen fortsetzen kann. Solche Befugnisse sind dabei kein Selbstzweck, sondern dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Jedoch sehen wir bei dem Gesetzentwurf des Senats nach Durchführung der Expertenanhörung am 25. November 2019 und der weiteren intensiven Beratungen am 05. Dezember 2019 noch Ergänzungsbedarf……