Drucksache: 21/18735 |
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Bevölkerungswachstum, Verdichtung der Stadt, demografischer Wandel und wachsende Veränderungen der Hamburger Infrastruktur – die Feuerwehr unterliegt der Herausforderung ständiger Anpassung; dies gilt für den Brandschutz und den Rettungsdienst gleichermaßen. Damit alle Menschen in Hamburg, egal in welchem Stadtteil sie sich aufhalten, gleichermaßen gut geschützt sind, sieht die Hilfsfrist für den öffentlichen Rettungsdienst vor, dass ein Rettungswagen innerhalb von spätestens acht Minuten nach der Notrufaufnahme am Einsatzort eintreffen muss. Dies soll in 85 Prozent aller Fälle pro Jahr geschehen. Leider sieht die Realität anders aus: Ham- burgweit wurde die Hilfsfrist im letzten Jahr sowie im ersten Halbjahr 2019 lediglich in 65 Prozent aller Fälle eingehalten und dabei schwankt es noch sehr zwischen den einzelnen Bezirken. Während die Erfüllungsquoten im 2. Quartal 2019 in Nord (75 Prozent), Eimsbüttel (72 Prozent) und Mitte (70 Prozent) überdurchschnittlich waren, lebt es sich in Bergedorf (58 Prozent) oder Harburg (55 Prozent) deutlich gefährlicher.

Aus diesem Grund halten wir eine gesetzliche Verankerung der Hilfsfrist für unerläss- lich. Dies wurde auch von mehreren Experten in der Anhörung im Innenausschuss befürwortet.