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  • Warum ignoriert die Schulbehörde die Raumsituation der Stadtteilschule Walddörfer und beschließt für das neue Schuljahr die Siebenzügigkeit?

Warum ignoriert die Schulbehörde die Raumsituation der Stadtteilschule Walddörfer und beschließt für das neue Schuljahr die Siebenzügigkeit?

1. Juni 2018

Warum ignoriert die Schulbehörde die Raumsituation der Stadtteilschule Walddörfer und beschließt für das neue Schuljahr die Siebenzügigkeit?

Drucksache: 21/13165 |
Datum: 1. Jun. 2018 |
Typ:
Schriftliche Kleine Anfrage
|
Urheber:
Thilo Kleibauer (CDU)

Hier können Sie die Drucksache einsehen:
  • Warum ignoriert die Schulbehörde die Raumsituation der Stadtteilschule Walddörfer und beschließt für das neue Schuljahr die Siebenzügigkeit?

Zum neuen Schuljahr 2018/2019 sollen an der Stadtteilschule Walddörfer erstmals sieben neue fünfte Klassen eingerichtet werden. Der Schulentwicklungsplan (SEPL) geht allerdings nur von einer Sechszügigkeit der Schule aus. Offenbar hat die Schulbehörde die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse in der diesjährigen Anmelderunde ohne Berücksichtigung der Belange der Schule getroffen. Rückmeldungen und Hinweise der Schule bezüglich der angespannten Raumsituation blieben folgenlos. So verweist jetzt der Elternrat darauf, dass die Schule erst einen Tag vor dem Versand der Briefe an die Eltern von der Entscheidung der Schulbehörde erfahren hat. Eine Folge dieser behördlichen Entscheidung ist jetzt unter anderem, dass die gemeinsame Klassenreise aller neuen fünften Klassen zu Beginn des Schuljahres im September aufgrund der größeren Schülerzahl bereits abgesagt werden musste.

Der Elternrat hat sich einstimmig gegen die Entscheidung der Schulbehörde ausgesprochen, da dadurch das pädagogische Konzept der Schule – die auch eine Schwerpunktschule für Inklusion ist – gefährdet wird.

Nach dem Hamburgischen Schulgesetz ist bei der Einschulung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten der einzelnen Schulen der Elternwunsch maßgeblich, weiter heißt es dort aber: „Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für eine Schule deren Aufnahmefähigkeit, werden Schülerinnen und Schüler in anderen Schulen aufgenommen“ (§ 42 Absatz 7 HmbSG). So wurden auch
bei der Anmelderunde im letzten Jahr nicht alle Erstwünsche an der Stadtteilschule Walddörfer angenommen und stattdessen planmäßig sechs neue fünfte Klassen eingerichtet (163 Erstwünsche und 141 Aufnahmen in die fünfte Klasse nach den Angaben in Drs. 21/8830). Auch bei zahlreichen anderen weiterführenden Schulen konnten in der diesjährigen Anmelderunde „aufgrund ausgelasteter Raumkapazitäten“ (so die Pressemitteilung der Schulbehörde vom 18.04.2018) viele Erstwünsche nicht erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund ist das Vorgehen der Schulbehörde in diesem Fall fragwürdig, zumal benachbarte Stadtteilschulen im Vergleich zum SEPL und den vorhandenen Kapazitäten unterzügig starten.

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