Drucksache: 22/2135 |
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Im Jahre 2017 hat der Bundesgesetzgeber die Möglichkeiten der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung erheblich ausgeweitet mit dem Ziel sicherzustellen, dass sich „Verbrechen nicht lohnen“. Die Vermögensabschöpfung ist dabei zugleich essenziell für die vorbeugende Verbrechensbekämpfung, denn sie nimmt den Kriminellen die Möglichkeit zur Geldwäsche, zur Realisierung von Gewinnen und zur Reinvestition in neue Aktivitäten und untergräbt damit die zentrale Motivationslage und die weitere Handlungsbasis für kriminelle Aktivitäten. …..