Drucksache: 21/18913 |
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Personen- und Fahrzeugkontrollen gehören zum täglichen Arbeitsalltag von Polizeibeamten. Dabei werden insbesondere Identitätsfeststellungen gemäß § 4 PolDVG oder § 163 StPO von den Beamten durchgeführt, wozu sie regelmäßig auf Abfragen beim Einwohnermeldeamt („EWO-Abfrage“) an der Dienststelle oder über die Testver- sion Polas Mobil zurückgreifen. Im Rahmen der Abfrage werden ihnen unter anderem Name, Geburtsname, Anschrift(en) sowie Familienangehörige angezeigt, leider aber kein Bild, da das Ausweisfoto im separaten Pass- und Personalausweisregister hinter- legt ist. Dort kann eine Abfrage des Lichtbildes durch die Polizei gemäß § 24 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) anlassbezogen im Einzelfall erfolgen, wie der Senat in der Drs. 21/18618 mitteilt.

Beim Ausländerzentralregister hingegen ist das hinterlegte Bild für die Polizeibeamten direkt abrufbar, was die alltägliche Arbeit vereinfacht.