Drucksache: 21/18864 |
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Zuletzt mit Schriftlicher Kleiner Anfrage vom 24. Juli 2018 (Drs. 21/13846) hat der Senat über den strafbaren Einsatz von Laserpointern gegenüber Flug- zeugführern im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 berichtet. Nach wie vor sind derartige gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr ein Problem, wie beispielsweise der Einsatz eines Laserpointers gegen einen Hubschrauberpiloten beim G20-Gipfel belegt. Durch die bewusste Blendung der Piloten wird der Absturz und damit der Tod der Besatzung, Passagiere und unbeteiligter Dritter in Kauf genommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Anzeigen wegen Attacken durch Laserpointer gegenüber Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern sind jeweils in Hamburg im Jahr 2018 sowie im Jahr 2019 (Stichtag 30. September 2019) jeweils von Luftfahrtunternehmen, Flugzeugführern oder -haltern, Hubschrauberpilo- ten oder Ähnlichen erstattet worden?