Drucksache: 21/13846 |
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Bereits mit den Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 5. August 2016 (Drs. 21/5517) und 9. August 2017 (Drs. 21/10045) hat der Senat über den straf- baren Einsatz von Laserpointern gegenüber Flugzeugführern zwischen 2015 und Anfang 2017 berichtet. Durch die bewusste Blendung der Piloten werden der Absturz und damit der Tod der Besatzung, Passagiere und unbeteiligter Dritter in Kauf genommen. Derartige Eingriffe in den Luftverkehr bleiben ein gefährliches Problem.