Drucksache: 21/13094 |
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In Drs. 21/9714 heißt es, dass der Bauvorbescheid vom zuständigen Bezirksamt im Juni 2017 erteilt wurde. Zudem wurde daraufhin gewiesen, dass mit Bauantragstellung die Unbedenklichkeit der artenschutzrechtlichen Belange nachgewiesen werden müsse und ein entsprechendes Gutachten bereits beauftragt worden sei, das allerdings laut Drs. 21/10650 Ende 2017 vorliegen sollte. Drs. 21/11724 wiederum informierte Ende Januar 2018 darüber, dass der Prozess der gutachterlichen Untersuchung natur- beziehungsweise artenschutzrechtlicher Belange noch nicht abgeschlossen sei und weitere Untersuchungen vorgenommen werden würden. Es bleibt dabei, für die CDU muss diese wertvolle Fläche erhalten bleiben und darf unter keinen Umständen bebaut werden.