Drucksache: 21/17140 |
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Die medizinische Versorgung ist auch für wohnungs- und obdachlose Menschen über das Regelversorgungssystem vorgesehen und grundsätzlich gewährleistet“, so der Senat auf Kritik der CDU-Fraktion (Drs. 21/16710). Grundsätzlich mag dies zwar zutreffen, allerdings gibt es Lücken im System, wie eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion belegt (Drs. 21/16710). Hinzu kommt, dass die Obdachlosenbefra- gung vom März 2018 ergeben hat, dass 53,4 Prozent nicht im Besitz einer gültigen Krankenversicherungskarte sind………