Drucksache: 21/17895 |
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In der Stargarder Straße Nummer 62 befindet sich eine Flüchtlingsunterkunft. Diese besteht aus drei Holzhäusern und steht nunmehr seit Monaten leer. Es ist dennoch damit zu rechnen, dass der Freien und Hansestadt hierdurch nicht unerhebliche Kosten entstehen, obwohl die Gebäude ungenutzt sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die drei Gebäude wurden im Jahr 2015 vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) zu Kosten in Höhe von 1 860 622 Euro errichtet. Eigentümerin des Grundstücks und der Gebäude ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Das Grundstück wurde dem LEB im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung vom Bezirksamt Wandsbek unentgeltlich, bis maximal zum 01.04.2035, überlassen……..