Drucksache: 21/15262 |
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Betr.:   Kriminalitätsopfer angemessen unterstützen – Opferschutz ernstnehmen!

Am 22. August 2018 beschloss die Bürgerschaft das Hamburgische Resozialisie- rungs- und Opferhilfegesetz, dessen Ziel es auch ist, den Opferschutz in Hamburg zu verbessern. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Eine Verbesserung der Situation für Opfer tritt jedoch durch das Gesetz nicht wirklich ein, die enthaltenen Angebote und Maßnahmen gibt es bereits jetzt. Die von uns daher mit dem Antrag Drs. 21/14115 erhobenen Forderungen zur Aufstockung der finanziellen Mittel für die Schadenswiedergutmachung und zur Einführung eines Opferschutzbeauftragten wur- den von den Regierungsfraktionen bedauerlicherweise abgelehnt.