Drucksache: 21/15263 |
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Betr.:   Sonderstatus beenden − Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) bereits ab dem Jahr 2019 bei Sozialbehörde eingliedern

Im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 hat der rot-grüne Senat auf Kritik von Rech- nungshof und CDU-Fraktion reagiert und die Flüchtlingskosten überwiegend in den Einzelplänen direkt und nicht mehr in Verstärkungspositionen im EP 9.2 veranschlagt. Alles andere wäre aber auch schwer zu begründen gewesen, da der Ausnahmezu- stand der Jahre 2015 und 2016 in Sachen Flüchtlingszuzug einem Normalzustand gewichen ist. Zwar kommen noch jeden Monat neue Flüchtlinge in die Stadt, aber die 300 bis 400 Personen, die Hamburg zugewiesen werden, sind weit von den 4.065 allein im November 2015 entfernt. Allerdings leben noch immer sehr viele der damals in die Stadt gekommenen Zuwanderer in der Stadt. Im August 2018 waren es 55.903 Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung verfügten. Den Großteil von ihnen gilt es zu integrieren, zumindest mittelfristig, da eine zeitnahe Abschiebung trotz erhöhter Anstrengungen aller Beteiligten vor allem aufgrund der Gemengelage in den Herkunftsländern nicht realistisch ist. Integration und nicht mehr so sehr die bloße Unterbringung bestimmt also für die nächsten Jahre die Flüchtlingsbetreuung.

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