Drucksache: 21/17420 |
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Viele Gewerbeobjekte, öffentliche Einrichtungen, aber auch Privathaushalte in Hamburg sind mit Alarmanlagen ausgestattet, die im Notfall die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr automatisch verständigen sollen. Auf diese Weise soll zum Beispiel im Fall eines Einbruchs oder Brandes eine schnellstmögliche Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgen. Oftmals werden diese Alarmanlagen durch private Sicherheitsfirmen betreut, die die Sicherheitsbehörden verständigen. Doch auch Fehlalarme, die zum Beispiel durch Unwetter entstehen können, sorgen für Einsätze der Polizei und Feuerwehr, die zu unnötigen Kosten führen und gegebenenfalls an den Bürger oder Gewerbetreibenden weitergereicht werden. Zuletzt mit Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage vom 20. Oktober 2016 (Drs. 21/6415) hat der Senat Zahlen zu Fehlalarmen geliefert.