Drucksache: 21/17322 |
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Immer wieder berichten ehrenamtliche Mitarbeiter aus öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU), dass manche Flüchtlinge dort teilweise orientierungslos ihren Alltag verbringen. Dies verwundert insofern, als der Senat doch stets in Anfragen und in dem zuständigen Fachausschuss den Eindruck vermittelt, dass die Orientierungsberatung der örU sicherstelle, dass die Bewohner von Integrationsangeboten erfahren und Unterstützung bei der Bewältigung der vor ihnen liegenden Herausforderungen erhalten. Drs. 21/16040 macht aber deutlich, dass die Orientierungsberatung nur freiwillig ist, obwohl die im Oktober 2018 beschlossene Leistungsvereinbarung zum Unterkunft- und Sozialmanagement (UKSM) zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und f & w fördern und wohnen AöR (f & w) den Eindruck vermittelt, dass das Sozialmanagement auch lenkend eingreift, ist hier doch die Rede von „Motivierung und Aktivierung der Bewohner/ -innen“.