Drucksache: 21/19122 |
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Im Gewerbegebiet Bargkoppelweg im Stadtteil Hamburg-Rahlstedt befindet sich seit einigen Jahren eine Flüchtlingsunterkunft beziehungsweise eine Erstaufnahmeeinrichtung. Zeitweise wurde ein Teil des Standortes nach Abebben der Flüchtlingskrise zu einem Unterstützungskundenzentrum umfunktioniert. Zu den damaligen Entwicklungen der Flüchtlingsunterkunft habe ich bereits mit den Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 15.10.2015 (Drs. 21/1934), 07.03.2017 (Drs. 21/8259) und 07.04.2017 (Drs. 21/8543) den Senat befragt. Jüngst war diese Einrichtung in den Medien als schlechtes Beispiel für eine Flüchtlingsunterkunft präsent. So titelte der „Deutschland- funk“ am 11.11.2019, die Gestaltung der Unterkunft „dien(e) allein der Abschreckung“. In der Zeitung „die tageszeitung“ vom 9.11.2019 werde die Unterkunft als Abschiebezentrum bezeichnet. Doch auch Anwohner fühlen sich zeitweise und insbesondere im Dunkeln nicht immer sicher, wenn sie an der Flüchtlingsunterkunft vorbeigehen müssen. Sie berichten über viele Polizeieinsätze und Ruhestörungen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Personen waren in den Jahren 2017 bis 2018 jeweils durchschnittlich und maximal in der Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Bargkoppelweg untergebracht?