Drucksache: 21/17865 |
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Gemäß der §§ 73 fortfolgende StGB können Gewinne aus Verbrechen und Vergehen und Gegenstände, die zur Begehung einer Straftat Verwendung gefunden hatten, durch Gerichtsbeschluss gesichert werden. Zuletzt mit Anfrage vom 12.04.2018 (Drs. 21/12666) habe ich den Senat hierzu befragt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

  1. Wie viele Einziehungsentscheidungen sind im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 jeweils laut MESTA rechtskräftig geworden?
  2. ……..