Drucksache: 21/19130 |
Datum: |

Hier können Sie die Drucksache einsehen:

Unbemannte Flugobjekte werden mitunter dazu missbraucht, verbotene Gegenstände wie Waffen, Mobiltelefone und Drogen in Justizvollzugsanstalten zu befördern. Andere Bundesländer wie Niedersachsen denken über Drohnenabwehrsysteme für Justizvollzugsanstalten nach oder haben diese bereits (teilweise) angeschafft.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Sicherheitsvorkehrungen in den Justizvollzugsanstalten sind umfassend. Durch regelmäßige, in ihrer Frequenz und zeitlichen Abfolge nicht vorhersehbare, Revisio- nen der Hafträume, der Gemeinschaftseinrichtungen sowie der Betriebe und durch die Durchsuchung der Gefangenen, insbesondere auch nach einem Besuch, wird eine hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit auch hinsichtlich der Gegenstände und/oder Substanzen erreicht, die durch illegale fliegende Drohnen in die Justizvollzugsanstalt gelangt sein könnten. Die Freiflächen werden regelmäßig kontrolliert, um zu verhindern, dass durch illegale Drohnen und/oder Mauerüberwürfe eingebrachte Drogen und Mobiltelefone von den Gefangenen aufgenommen werden.