Drucksache: 21/15647 |
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Beim Hamburger Tierschutzverein werden psychisch gestörte und daher gefährliche Hunde durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Verwahrung gegeben, die zuvor von ihren Eigentümern ausgesetzt wurden oder von den Eigentümern aus anderen Gründen nicht betreut werden können beziehungsweise nach einer Anordnung der Ordnungsbehörden sichergestellt wurden. Für das Tierheim stellt die Unterbringung dieser Hunde nicht nur eine finanzielle Belastung dar. Diese aggressiven Hunde gefährden zudem in nicht unerheblichem Maße die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiter im Tierheim. Zuletzt hat der Senat aufgrund meiner Schriftlichen Kleinen Anfra- ge vom 16. November 2017 (Drs. 21/11008) über die vorgenannte Problematik berichtet……