Drucksache: 21/14852 |
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Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staats- anwaltschaften. Sie spielen als Fachjuristen eine tragende Rolle in der Justiz, denn sie nehmen vielfältige Aufgaben der dritten Gewalt sowie Strafvollstreckung wahr. Die werden ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragen. Insbesondere über- nehmen sie bei den Amtsgerichten im Bereich der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit Auf- gaben der staatlichen Rechtsfürsorge. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind dabei sachlich unabhängig. In ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Sie repräsentieren also, neben den Richtern, das unabhängige Gericht und sind in ihrer Stellung mit der eines Richters vergleichbar.1