Drucksache: 21/16517 |
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Betteln ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Dass Bedürftige und Obdach- lose in ihrer Not und für sich um Almosen bitten, ist in einer Millionenstadt wie Hamburg bis zu einem gewissen Maß unumgänglich und gleichermaßen zu akzeptieren. Dennoch gab und gibt es „schwarze Schafe“, die im Rahmen besonders aggressiver oder perfider, ja schon gewerbsmäßig anmutender Bettelei womöglich auch vor Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten nicht zurückschrecken. Die CDU hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit solchen Auswüchsen beschäftigt (siehe beispiels- weise Drs. 20/8987, 20/11507, 21/3908, 21/4244, 21/16065)……..

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