Drucksache: 21/18050 |
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Im Hamburg lebten Ende Juni 2019 in den insgesamt 122 öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU) 31 222 Personen, davon 25 946 Flüchtlinge und 5 276 Wohnungslose. Theoretisch steht das Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) der örU den Bewohnern jederzeit als Gesprächspartner zur Verfügung. Es führt eine sogenannte Verweisberatung durch. Allerdings wissen viele Berater gar nicht über alle Angebote Bescheid. Den Sportverein, die Kitas und Schulen des Stadtteils kennen sie meist noch, aber die Vielzahl der sozialen Träger, die vom Kochkurs bis zur Lebensberatung zahlreiche Projekte anbieten, erschwert die Erlangung eines Überblicks. Hinzu kommt der Betreuungsschlüssel 1:80. Da ein Berater die Belange von 80 Bewohnern betreut, fehlt ihm meist die Zeit, sich intensiver mit dem Umfeld des Quartiers, aber auch den verschiedenen Problemen der Flüchtlinge zu befassen. Die daraus resultierende fehlende Vernetzung im Quartier, aber auch die hohe Fluktuation beim Personal in den örU sowie der Betreuungsschlüssel sorgen dafür, dass die Verweisberatung nicht optimal aufgestellt ist. Zudem berichten zahlreiche Träger sozialer Projekte, dass nur wenige Flüchtlinge proaktiv nach Angeboten fragen. Und da keine regelmäßigen Pflichttermine für eine Beratung beim UKSM vorgesehen sind oder gar Hilfspläne für die Bewohner erstellt werden, erleben viele ehrenamtliche Helfer der örU, dass manche Flüchtlinge dort teilweise orientierungslos in den Tag hineinleben. Da die durch- schnittliche Verweildauer in örU bereits bei 3,34 Jahren liegt (Drs. 21/17322), muss hier bereits eine intensive Integrationsarbeit erfolgen. Allerdings nutzt der rot-grüne Senat die Nähe, die das Personal in den Unterkünften zu den Bewohner räumlich hat, um lenkend bei der Integration zu unterstützen, völlig ungenügend. Der aktuelle Betreuungsschlüssel verspielt die vorhandene Chance. Bedenklich ist auch, dass der Senat, der stets die Wichtigkeit von Teilhabe der Flüchtlinge betont, jetzt erst ein Teilhabekonzept ausarbeiten lässt.