Drucksache: 21/18053 |
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Ohne Zweifel war der Flüchtlingszuzug des Jahres 2015 eine Ausnahmesituation, die außergewöhnliche Antworten verlangte. Mit der Vorlage der Drs. 21/1838 zu den „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ schoss der rot-grüne Senat allerdings weit über das Ziel hinaus. Die angedachten bis zu 800 Wohnungen je Fläche als öffentliche-rechtliche Unterkunft (örU) mit Belegung mit bis zu fünf Personen je Wohnung hätten bis zu 4 000 Flüchtlinge je Standort ergeben. Die CDU-Fraktion warnte sofort vor diesen integrationsfeindlichen Plänen und zahlreiche Bürgerinitiativen vor Ort, versammelt unter dem Dach der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“, zwangen den Senat, die Zahl der Flüchtlinge je Standort deutlich zu reduzieren (Drs. 21/5231). In Drs. 21/17099 heißt es: „Auf Grund von Umplanungen konnten sieben Standorte mit der Perspektive Wohnen bereits von vornherein für eine integrationsförderliche und quartiersstabilisierende gemischte Nutzung mit regulärem Wohnen und öffentlich-rechtlicher Unterbringung entwickelt werden“. An weiteren Standorten erfolgt bis zum Ende des Jahres 2019 eine Reduzierung. Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) kündigte im Rahmen seiner Jahresplanung 2019 die Reduzierung um insgesamt 924 Plätzen an. Für den Standort Poppenbütteler Berg/ Neubaugebiet Ohlendiekshöhe wurde bereits avisiert (Drs. 21/17967), dass 42 Wohnungen, die bisher als örU genutzt wurden, ab 2020 als geförderte Wohnungen (1. Förderweg) vermietet werden. Bei der Vergabe sollen auch gut integrierte Familien der örU berücksichtigt werden, maximal jedoch 25 Personen. Wie die Neuvermietung aber konkret realisiert wird und ob das Ziel, eine integrationsförderliche und quartiersstabilisierende gemischte Nutzung zu schaffen, erreicht wird, kann die Bürgerschaft jedoch schwer kontrollieren.