Drucksache: 21/18371 |
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Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist das Rückgrat der Mobilität in unserer Stadt und von elementarer Bedeutung für den Kampf gegen die „Staustadt Hamburg“. Eine hohe Kundenzufriedenheit ist daher ein wichtiger Faktor für weiter steigende Fahrgastzahlen in den Bussen und Bahnen sowie auf den Fähren. Sind die Kunden hingegen unzufrieden, haben diese die Möglichkeit, Beschwerden an den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) oder die entsprechenden Verbundverkehrsunternehmen (VVU) zu richten. Außer-dem ist denkbar, dass sich Fahrgäste im Beschwerdefall auch direkt an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wenden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: