Drucksache: 21-4426 |
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Antrag der CDU-Fraktion

Sachverhalt:

Bevölkerungswachstum, Verdichtung der Stadt, demografischer Wandel und
wachsende Veränderungen der Hamburger Infrastruktur – die Feuerwehr unterliegt der Heraus- forderung ständiger Anpassung; dies gilt für den Brandschutz und den Rettungsdienst gleichermaßen.
Ein schnelles Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort nach ihrer Alarmierung bei Wohnungs- bränden und im Rettungsdienst ist von herausragender Bedeutung für Leib und Leben der Menschen.
Das Schutzziel der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) sieht vor, dass bei einem kritischen Brand die ersten zehn Funktionen binnen einer Hilfsfrist von spätestens acht Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein müssen, die Ergänzungseinheit muss nach weiteren fünf Minuten an der Einsatzstelle eintreffen. Die Hilfsfrist ist dabei das wich- tigste Planungs- und Qualitätsmerkmal für die Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Überschreitung kann wenige Sekunden, aber auch viele Minuten betragen.
In der Drucksache 22-6315 erläutert der Senat das Schutzziel der Arbeitsgemeinschaft der Lei- ter der Berufsfeuerwehren (AGBF):

…… (siehe Drucksachelink)…….