Drucksache: 21/14959 |
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Uhren im öffentlichen Raum und an Haltestellen oder Bahnhöfen dienen keineswegs nur dekorativen Zwecken. Insbesondere für Touristen und Reisende, vor allem aber für Menschen ohne (funktionstüchtiges) Mobiltelefon oder ohne Armbanduhr stellen Zeitanzeigen dieser Art eine wichtige Orientierungshilfe dar. Defekte oder falsch gehende öffentliche Uhren sind daher ein möglichst zu vermeidendes Ärgernis und können zu erheblicher Verwirrung führen.