Drucksache: 21/11712 |
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Aus der Antwort des Senats in der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Drs. 21/11546 geht hervor, dass die Stadt Hamburg im letzten Jahr in Bergstedt die Flurstücke 261, 2952 und 2953 angekauft hat. Die Flächen sind Teil eines größeren Grüngürtels nördlich und südlich des Volksdorfer Damms und baurechtlich als Grünflächen (einschließlich Dauerkleingärten) oder Parkanlagen festgesetzt.