Drucksache: 21/13918 |
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Bereits im Februar 2017 hatte die Wirtschaftsbehörde den umfangreichen Kahlschlag einer über 1 Hektar großen privaten Waldfläche zwischen den Straßen Duvenwischen und Schmalenremen (Flurstück 412 in Volksdorf) genehmigt. Ursprünglich hatte der Senat in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11189 im Dezember 2017 ausgeführt, dass bei rund 60 Prozent des Baumbestands auf dieser Fläche Maßnahmen erforderlich seien und dass laut Genehmigung der zuständigen Behörde vorhandene Bäume, die absehbar längerfristig verkehrssicher erhalten werden können, auf der Fläche zu belassen sind. In der Drs. 21/12350 hat die zuständige Behörde dann „bedauert“, dass deutlich mehr Bäume gefällt wurden. Ein Verstoß gegen die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides wurde von der Stadt jedoch nicht festgestellt. Allerdings hatte die zuständige Behörde bereits kurz nach Durchführung der Fällungen auf der Waldfläche eine Wiederaufforstungsanordnung erlassen, gegen die der Grundeigentümer im März laut Drs. 21/12726 Widerspruch eingelegt hat.