Drucksache: 21/19262 |
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Ob bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen, Verhaftungsaufträgen, Kindsherausgaben, aber auch Maßnahmen zur Durchführung des Gewaltschutzge- setzes – Gerichtsvollzieher üben als Organe des Staates hoheitliche Aufgaben aus, die von wesentlicher Bedeutung für das Gemeinwohl sind. Zur sachgerechten Erledi- gung ihrer Dienstgeschäfte sind sie regelmäßig auf die Benutzung eines Fahrzeugs angewiesen.

In Städten ist der öffentliche Verkehrsraum indes häufig knapp, Parkplätze werden gerade in Hamburg immer mehr zur Mangelware.

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