Drucksache: 21/17236 |
Datum: |
Typ: |


Laut Drs. 21/16067 war im Jahr 2018 die beachtliche Anzahl von 84 742 Hunden in Hamburg registriert. Diese Zahl steigt seit Jahren an. Für ein friedliches Zusammenleben von Hunden und Menschen in der Stadt ist die richtige Erziehung der Tiere elementar. Hierfür können sich Hundehalter an Hundeschulen wenden, in denen sie durch ausgebildete Hundetrainer eine entsprechende Anleitung erhalten. Hamburger Hundeschulen und freie Hundetrainer stehen jedoch vor dem Problem, nicht ausrei- chend Flächen in Hamburg zu finden, um ihr Gewerbe adäquat ausführen zu können. Ohne eignes Grundstück haben Hundetrainer in Hamburg aktuell keine Möglichkeit, ihr Training anzubieten, ohne sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen. Auf öffentlichen Hundeauslaufzonen ist es offiziell nicht gestattet, da diese der Allgemein- heit vorbehalten sind und nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Auf- grund der akuten Platznot wird diese Regel jedoch derzeit durch viele Betreiber von Hundeschulen eher „flexibel“ ausgelegt. Obwohl sich einzelne Hundeschulen- Betreiber bereits unter Bereitschaft zu einer angemessenen Pacht-/Mietzahlung an die Karl Gladigau GmbH oder die LIG gewendet hatten, warten diese noch immer auf entsprechende Flächenangebote. Gleichzeitig ist jedoch zu beobachten, dass Flächen von bestehenden Hundevereinen brachliegen. Diese lassen jedoch auf Nachfrage keine anderen Nutzer zu. Daher wäre es beispielsweise sinnvoll, eine entsprechende Regelung einzuführen, die (Hunde-)Vereine dazu verpflichtet, die Nutzung ihrer Flächen in regelmäßigen Abständen nachzuweisen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob man einzelne Hundeauslaufflächen zu bestimmten Zeiten oder vollständig als „Trainingsplätze“ ausweisen könnte, sodass diese von freien Hundetrainern stunden- beziehungsweise tageweise gebucht werden könnten.