Drucksache:
21/17339 |
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In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/12524 vom 3. April 2018 berichtet der Senat über Bedienstete bei der Polizei, die sich auf Zeit haben freistellen lassen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Aufgrund welcher zwischenzeitlich neuen öffentlich-rechtlichen Vorschriften können sich Beamte und Angestellte vom Polizeidienst auf Zeit freistellen lassen?