Drucksache: 21/17708 |
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Wie der Senat zuletzt auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 5. Juni 2018 (Drs. 21/13305) berichtete, wurden im Jahr 2017 sowie im 1. Quartal 2018 pro Jahr über 1 700 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefer- tigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Personen sind 2018 sowie bis zum Ende des 2. Quartals 2019 in Hamburg bei Verkehrskontrollen ohne gültige Fahrerlaubnis jeweils jährlich aufgefallen? Wie viele entsprechende Strafanzeigen wurden jeweils gefertigt?