Drucksache: 21/13305 |
Datum: |

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Wie der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 6. Juni 2016 (Drs. 21/4737) berichtete, wurden zwischen 2013 und 2015 jedes Jahr etwa 1.500 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt. Auch im Jahr 2016 wurden über 1.700 Fälle registriert (Drs. 21/9437 vom 14. Juni 2017).