Drucksache: 21/16643 |
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So sinnvoll das im Jahr 2006 vom damals CDU-geführten Senat ins Leben gerufenen „Hamburger Integrationskonzept“ auch sein mag, so darf nicht verkannt werden, dass es eben lediglich ein Baustein im Bereich der Integrationsarbeit sein kann. Viele der dort festgelegten Zielwerte haben in der Realität nämlich nur einen begrenzten Aussagewert. Das führt dazu, dass es in manchen Aspekten, so gut sie auch gemeint sind, in der Umsetzung blutleer und eindimensional wird. Daher war es umso erfreulicher, als der Senat mit einer auf Hamburg bezogenen Sonderauswertung des Integrationsbarometers (Drs. 21/15509), das alle zwei Jahre vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) herausgegeben wird, überraschte. Die nun mit Drs. 21/16523 vorgelegte Forderung, „alle zwei Jahre eine aufeinander aufbauende Erhebung nach Vorbild der Sonderauswertung des Integrationsbarometers von 2018 in Auftrag zu geben“, ist daher durchaus sinnvoll. Allerdings heißt es in der Begründung des Antrages auch: „Dies kann dabei helfen, Handlungsbedarfe zu erkennen, Entwicklungen sichtbar zu machen und die Wirkung von Integrationsmaßnahmen zu prüfen“ – ohne dass hieraus jedoch eine Forderung an den Senat abgeleitet wird.

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