Drucksache: 21-4730 |
Datum: |
Urheber:


Antwort zu Anfragen

Kleine Anfrage v. 31.01.2022

Sachverhalt:

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Welche zukünftige Nutzung wird auf dem ehemaligen Gelände der Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 entstehen?

Der Betrieb der ehemaligen Druckerei wurde 2011 eingestellt. Nach einem Bauantrag 2019 erfolgte der Abriss der Gebäude. Das Grundstück in der Gemarkung Meiendorf besteht aus mehreren Flurstücken und hat eine Größe von insgesamt 51 236 m2. Es befindet sich nach Kenntnis der zuständigen Behörde seit dem 3. Mai 2018 in Privatbesitz. Am 12.November 2012 ging das Grundstück aufgrund einer Auflassung in den Besitz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über, aus der das Grundstück in das derzeitige Privateigentum vererbt wurde. Da es sich um eine natürliche Person handelt, die nach der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Datenschutz-Grundver- ordnung (DSGVO) dem Datenschutz unterliegt, kann die zuständige Behörde keine Nennung vornehmen.

…….. (siehe weiter Drucksachenlink….)….